Institut für Strafrecht und Kriminologie

Doktorierende

Vera Moser, MLaw, B.A. in Philosophy

E-Mail
vera.moser@unibe.ch
Büro
D 325
Postadresse
Institut für Strafrecht und Kriminologie
Schanzeneckstrasse 1
3001 Bern
  • BJV-Stipendiatin seit Februar 2024
  • Doktorandin bei Prof. Dr. Martino Mona am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Bern seit September 2016 (Zweitbetreuung Prof. Dr. Georg Brun)
  • Wissenschaftliche Assistentin bei Prof. Dr. Martino Mona am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Bern (2018-2023)
  • Chefredaktorin und Lektorin des philosophischen Journals meta(φ) der Fachschaft Philosophie Bern (Lektorin von August 2020 bis Juni 2022, Chefredaktorin von März 2021 bis Juni 2022)
  • Gastdoktorandin bei Dr. David Lanius an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Juni bis August 2022)
  • Vorstandsmitglied der Fachschaft Philosophie (Leitung Ressort Kommunikation), Universität Bern (2019-2020)
  • Tutorin (Hilfsassistenz) für die Einführungskurse Wissenschaftsphilosophie, Philosophie des Geistes und Klassiker II (Kants KrV) (HS 2017, FS 2019, FS 2020) am Institut für Philosophie der Universität Bern
  • Studium in Philosophie (Major) und Germanistik (Minor) an der Universität Bern (2016-2022)
  • Studium der Rechtswissenschaften in Bern und Paris (2010-2016)
  • Falsch-Positive im Massnahmenrecht – Eine Debattenanalyse, in: NKrim 1/2023, S. 10–16 [Mit Julia Lehmann und Rafael Studer]
  • In dubio pro securitate, Ein Konflikt zwischen dem Ziel der Unschuldsvermutung und sichernden Massnahmen, in: Unsicherheiten des Rechts, Von den Sicherheitspolitischen Herausforderungen für die freiheitliche Gesellschaft zu den Fehlern und Irrtümmern in Recht und Rechtswissenschaft, Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie Beihefte162, Stuttgart 2020.
  • The Problem of the Barber-Shop Paradox, A Clash between Intuition and Rational Thinking, in: Journal meta(φ) #6, Bern 2020.

Sichernde Massnahmen im Lichte der Rationalisierung des Strafrechts

In meiner Dissertation argumentiere ich dafür, dass das zweispurige Sanktionenrecht aus Rationalitätsgründen reformiert werden sollte. Das zweispurige Sanktionenrecht ist auf Grundlage der Vorarbeiten insbesondere von Carl Stooss und Franz von Liszt im deutschsprachigen Raum entstanden. Ziel war es, durch die Einführung von Massnahmen, das Strafrecht zu säkularisieren, humanisieren, liberalisieren und rationalisieren. In den letzten Jahren gab es zunehmend Kritik am zweispurigen Sanktionenrecht, die in Frage stellt, ob die Einführung und Anordnung von strafrechtlichen Massnahmen dem Rationalisierungsanspruch gerecht werden. Insbesondere in Bezug auf sichernde Massnahmen stellt sich die Frage, ob die damit verbundenen Risikoeinschätzungen den Anspruch an Wissenschaftlichkeit erfüllen. In meiner Dissertation untersuche ich vor dem Hintergrund eines allgemeinen Fortschritts in Gesellschaft, Politik und Wissenschaft, wie die Rationalisierungsansprüche ans Strafrecht charakterisiert werden können, und zeige auf, dass und inwiefern das schweizerische Sanktionenrecht in Bezug auf sichernde Massnahmen rationaler ausgestaltet sein müsste.

 

 

 

 

 

 

  • „The Influence of Worldviews on Criminal Policy – From Newtonian Mechanics to Preventive Detention“, 4th International Conference of SAFI, Université Paris I Panthéon-Sorbonne (5. – 7. Oktober 2023)

  •  „Unterscheidung von Strafe und Massnahme“ am Forschungsseminar Philosophie des Karlsruher Institut für Technologie (KIT), durchgeführt von Prof. Dr. Christian Seidel (22. Juni 2022) und am Forschungskolloquium Rechtsphilosophie der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, durchgeführt von Prof. Dr. Tim Henning (21. Juni 2022)

  • „Weshalb strafen wir?“ im aki, der Katholischen Hochschulseelsorge in Bern (6. Mai 2021)

  • „Konflikt zwischen dem Ziel der Unschuldsvermutung und der Idee von sichernden Massnahmen“ an der Tagung „Sicherheit um jeden Preis“ des Jungen Forums Rechtsphilosophie, Georg-August Universität Göttingen (19. – 21. April 2018)