Minorstudium Kriminologie

Studienaufbau

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1. und 2. Semester
Herbstsemester: 
Strafrecht I (St. Nr. 434924) (Mo, 10-12 Uhr; Di, 12-14 Uhr; Mi, 12-14 Uhr)
inkl. Übungen (St. Nr. 101326) (Mi, 8-10 Uhr oder 14-16 Uhr)

Frühjahrssemester:
Strafrecht I: StGB Allgemeiner Teil - Methodenlehre (St.Nr. 439544) (Mo, 14-16 Uhr)
Übungen Strafrecht I (St.Nr. 101748) (Mi, 14-16 Uhr oder 16-18 Uhr)
  
nach dem 2. Semester: Prüfung Strafrecht I (zusammen mit den Monostudierenden)
3. Semester Strafrecht II StGB Bes. Teil 1 (Leib und Leben, Freiheit, Ehre) (St. Nr. 101363)
(Di, 16-18 Uhr)
4. Semester Übungen in Strafrecht II für Minorstudierende (St. Nr. 101751)


nach dem 4. Semester: Prüfung Strafrecht II für Minor-Studierende

5. Semester
Kriminologie I (Theorien sowie Themenfelder) (St. Nr. 5103) und
Kriminologie II (Methoden und empirische Befunde) (St. Nr. 5102)

nach dem 5. Semester: Prüfungen Kriminologie I und II
6. Semester
Kriminologie III (Kriminalpolitik) (St. Nr. 5116)

nach dem 6. Semester: Prüfung Kriminologie III

Häufige Fragen

Nein, findet keine besondere Einführungsveranstaltung fürs Minorstudium "Kriminologie". Studienanfänger:innen wird jedoch empfohlen, am Tag des Studienbeginns die allgemeine Einführung in die Minorstudiengänge an der RW-Fakultät zu besuchen.

Die Vorlesung ist sechsstündig. Sie besuchen alle drei Doppelstunden.

Nein eine Anmeldung zur Vorlesung über KSL ist nicht erforderlich. Sie treten aber auf Ilias dem Kurs bei, damit Sie die Vorlesungsunterlagen etc. beziehen können. Allerdings müssen Sie sich dann in der zweiten Semesterhälfte über KSL für die Prüfung anmelden.

Wegen einer einzelnen ungenügenden Note passiert nichts. Gemäss Studienplan für Minorstudiengänge an der RW-Fakultät können ungenügende Noten mit anderen Noten kompensiert werden. Das Studium ist bestanden, wenn Sie aus den fünf Noten einen Notendurchschnitt von mind. 4.0 erreichen.

Ja, Sie werden trotzdem zu den Prüfungen zugelassen. Der vorgesehene Aufbau des Kriminologie-Minorstudiums folgt der inhaltlichen Abfolge der Vorlesungen. Strafrecht II setzt den Inhalt von Strafrecht I voraus. Die Kriminologie baut insgesamt auf das Strafrecht auf. Der Prüfungsstoff von Kriminologie I und Kriminologie II wird in der Vorlesung Kriminologie III vorausgesetzt und ist Teil des Prüfungsstoffes von Kriminologie III. Es wird dringend empfohlen, den vorgesehen Aufbau des Studiums einzuhalten. In den Prüfungen wird auf eine andere Reihenfolge der besuchten Vorlesungen und abgelegten Prüfungen keine Rücksicht genommen.

Nein. Sie können mit dem Minorstudium ohne Weiteres erst im 3. Semester beginnen. Sie müssen damit aber in Kauf nehmen, dass Ihr Bachelorstudium dann insgesamt 8 Semester dauert. Auch können Sie das 3. und 5. sowie das 4. und 6. Semester des Kriminologie-Minorstudiums parallel – das heisst, gleichzeitig – besuchen und die Prüfungen ablegen.

Der Bachelor-Minor Kriminologie à 30 ECTS wird mit Inkrafttreten der Studienplanänderung ab HS 2024 nicht mehr angeboten. Studierende, die diesen Minor vor dem HS 2024 aufgenommen haben, beenden ihn bis FS 2027. Neu ist an dessen Stelle der Minor Kriminologie auf Masterstufe à 30 ECTS konzipiert worden.

Studienberatung Minorstudium "Kriminologie"

Jacqueline Kolb, jacqueline.kolb@unibe.ch